Postillion

aus Philapedia, dem Lexikon der Philatelie.
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Ein Postillion ist die ältere Bezeichnung für eine im Postwesen tätige Person, die als Kutscher oder als Reiter Gegenstände oder Personen über ein Posthaus-Netz beförderte. Andere Bezeichnungen für einen Postillion sind Postbedienter, Postknecht, Postfahrer, Postreuter oder Postläufer. Der Vorgesetzte eines Postillions war der Postwärter oder Postmeister.

Der Postillion hatte einen besonderen Status, der ihn unangreifbar ("inviolabel") macht und unter offiziellen Schutz stellte (zum Beispiel des Kaisers). Zudem war er zollfrei und musste auf dem Wege keine Zollgebühren zahlen.

Als Postillion durfte in einigen Regionen nur eingestellt werden, wer nicht "unvereidet, übelgekleidet oder unerwachsen" war (1785). Zudem durfte er keine Waffe tragen, mußte aber um erkennbar zu sein eine spezielle "Postkleidung" beziehungsweise Postuniform tragen, die zum Beispiel aus einer gelben Livree bestand.

Illegale Konkurrenz erwuchs dem Postillion auf dem lukrativem Markt sehr schnell durch die sogenannten "Brief-träger", "Nacht-zunder" oder "Neben-bothen", die ohne amtlich dazu ermächtigt zu sein, die Post beförderten. Wer als solcher erwischt wurde, verlor das Posthorn und sein Pferd und wurde zudem noch weiter bestraft (1768).