Posthoheit

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Posthoheit

Die Posthoheit umfasst den gesamten Betrieb des Postwesens und ist eine sogenannte hoheitliche Aufgabe. Als solche ist sie durch ein öffentliches Gemeinwesen, wie einem Staat oder einer Körperschaft kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen. Da die Wahrnehmung der Posthoheit eine ständig anfallende Aufgabe ist, wird sie in der Regel an den öffentlichen Dienst oder aber an besonders lizenzierte Dritte übertragen, was eine Wahrnehmung auch durch private Dritte ermöglicht.

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