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08.09.2010 - 243 Artikel online


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Briefgeheimnis

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Briefgeheimnis

Das Briefgeheimnis ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dort heißt es in Artikel 10: "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.". Niemand darf also ungestraft die Post eines anderen öffnen und lesen.

Zu Abwehr von Gefahren und ähnlichem darf der Staat oder eines seiner Organe allerdings dieses Recht einschränken, unter Umständen auch ohne demjenigen dies mitzuteilen. Interessant ist in diesem Zusammenhang für Sammler auch die Postzensur und die Überwachung der Feldpost und die sie begleitenden Sonderstempel, etc.

Datenschützer kritisieren an der heutigen Situation, dass die Unverletzlichkeit des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses zunehmend unter dem Vorwand zum Beispiel der Abwehr terroristischer Angriffe unterhöhlt wird. Zusammen mit den neuartigen Möglichkeiten der elektronischen Überwachung (Email, etc.) bildet sich in Ihren Augen ein großes Mißbrauchspotential von seiten des Staates.

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