Echt gestempelt

aus Philapedia, dem Lexikon der Philatelie.
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Als echt gestempelt gilt eine Briefmarke oder ein Beleg, wenn diese oder dieser bedarfsmäßig von den dafür vorgesehenen Institutionen während der Gültigkeitsdauer der Briefmarke abgestempelt wurde.

"echt gestempelt" steht im Gegensatz zum philatelistisch motivierten Gefälligkeitsstempel.